Mein Importfahrzeug ist 30 Jahre alt, damit ist es ja automatisch ein „Oldtimer“, oder?

NEIN – den Begriff „Oldtimer“ gibt es in Österreich nicht.
Es gibt historisch erhaltungswürdige Fahrzeuge und diese werden in einer approbierten Liste geführt. Ist euer Fahrzeug dort nicht enthalten, gibt es die Möglichkeit um Aufnahme beim Kuratorium für historische Mobilität (KHMOE) zu ersuchen.

Das Fahrzeug muss also folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Fahrzeug muss 30 Jahre oder älter sein.
  • Das Fahrzeug muss sich im ORIGINALEN Zustand bzw. zeitgenössischen Zustand befinden (zeitgenössisches Tuning +10 Jahre ab Baujahr sind unter Umständen möglich).
  • Das Fahrzeug muss in der Liste der erhaltungswürdigen Fahrzeuge geführt werden.

Hier findest du den Link zur Liste:
Historische Fahrzeuge

Der Vorteil bei historischen Fahrzeugen ist der Entfall der NoVA und die §57a Überprüfung muss nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.

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