FAQ


Hier findest du die häufigsten allgemeinen Fragen und über unsere Firma beantwortet.
Wir bitten um Verständnis, dass wir E-Mails wo ihr hier bereits die Antworten findet, nicht gesondert beantworten.
Alle rechtlichen Angaben ohne Gewähr.

Import

Grundsätzlich liegt unser Hauptaugenmerk auf dem Import aus Japan. Es kann aber immer wieder vorkommen, dass wir ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land holen. Dies hängt vor allem auch vom Kundenwunsch ab.
Wir importieren definitiv nicht aus den USA oder anderen Drittländern.

Nein, wir distanzieren uns von solchen Importen. Wir beschränken uns ausschließlich auf gebrauchte oder neue Tuningteile und Fahrzeuge.

NEIN - den Begriff "Oldtimer" gibt es in Österreich nicht.
Es gibt historisch erhaltungswürdige Fahrzeuge und diese werden in einer approbierten Liste geführt. Ist euer Fahrzeug dort nicht enthalten, gibt es die Möglichkeit um Aufnahme beim Kuratorium für historische Mobilität (KHMOE) zu ersuchen.

Das Fahrzeug muss also folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Fahrzeug muss 30 Jahre oder älter sein.
  • Das Fahrzeug muss sich im ORIGINALEN Zustand bzw. zeitgenössischen Zustand befinden (zeitgenössisches Tuning +10 Jahre ab Baujahr sind unter Umständen möglich).
  • Das Fahrzeug muss in der Liste der erhaltungswürdigen Fahrzeuge geführt werden.

Hier findest du den Link zur Liste:
Historische Fahrzeuge

Der Vorteil bei historischen Fahrzeugen ist der Entfall der NoVA und die §57a Überprüfung muss nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.

Die Antwort gestaltet sich relativ simpel: JA - grundsätzlich muss für JEDES Fahrzeug NoVA bezahlt werden (ausgenommen sind historische Zulassungen). Es ist nur je nach Zulassung eures Fahrzeugs in der EU abhängig, wieviel das ist.

Dabei unterscheidet man grundsätzlich:

  • Hatte euer Fahrzeug bereits eine Zulassung in der EU, so zählt das jeweilige Zulassungsdatum aus dieser EU-Zulassung für eure NoVA-Berechnung.

    Als Beispiel:
    Euer Fahrzeug ist zwar EZL 2002, wurde aber erst 2018 in die EU eingeführt, so zählt für euch 2018 als NoVA Tatbestand.
  • Hatte das Fahrzeug bisher keine EU-Zulassung und kommt aus einem Drittland wie z.B. in unserem Fall aus Japan, so gilt das Fahrzeug für den österreichischen Staat wie ein Neufahrzeug und wird auch dementsprechend berechnet.

    Als Beispiel:
    Euer Fahrzeug kam frisch aus Japan an und ist EZL 2002, so zählt für euch das Datum, an dem euer Fahrzeug in Österreich die Einzelgenehmigung erlangt.

Eine genaue Berechnung könnt ihr direkt auf der Seite des BMF selbständig durchführen:
NoVa Rechner des BMF

Wir haben uns ausschließlich auf japanische Automarken spezialisiert und importieren daher auch nur diese. Immer wieder wagen wir und über noch nie in Österreich da gewesene Fahrzeuge!

Unser Wissen breitet sich aus auf:

  • Sportwagen 80er-2000er (180SX, Silvia, Skyline, Supra, Evo, Impreza, etc...)
  • 80er & 90er Ikonen (AE86, Laurel, Mark II, Chaser, Leopard etc...)
  • Luxuslimousinen (Crown, Century, President, etc...)
  • Kei-Trucks (Daihatsu Hijet Truck, Honda Acty, Subaru Sambar, etc...)
  • Kei-Cars (Honda Beat, Honda S660, Suzuki Cappuccino, etc...)

Produktfragen

Grundsätzlich sind in unserem Webshop alle Produkte, die eine Prüfung haben, mit der jeweiligen Prüfung ausgewiesen.

  • E-Prüfzeichen
  • ABE
  • ECE/EG-Betriebserlaubnis
  • KBA-Nummer
  • TÜV-Teilegutachten

Ist dies beim Produkt weder im Titeltext noch im Langtext vermerkt, so verfügt es über kein Gutachten.

Alle erhältlichen Gutachten von JR und auch Concaver Felgen findest du direkt auf den Hersteller-Webseiten.

JR Wheels
Concaver

Wir ersuchen dich, uns hierfür keine Anfragen per Mail zu senden, sondern direkt dort unter den vorhandenen Gutachten das passende für dich herauszusuchen.
Ist dort kein Gutachten ersichtlich, so hat der Hersteller auch noch keines gemacht.
Es sind VIA Zertifikate für die meisten Felgen vorhanden, diese geben wir allerdings nicht an Kunden weiter.

Nein. Grundlegend gibt es keine Gutachten für Produkte von japanischen Tuningmarken.
Ganz vereinzelt wurden Gutachten erstellt - z.B. gibt es eine HKS Auspuffanlage für GT86 die geprüft wurde.

Alle Bauteile die eintragungspflichtig sind, können hier also nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Es liegt immer im Ermessen des jeweiligen Prüfers, ob er das Bauteil einträgt oder nicht.
Zumeist können wir Bauteile aus Japan für Österreich im Haus eintragen.
Deutsche Kunden ersuchen wir sich bei ihrer jeweiligen TÜV-Prüfstelle zu erkundigen, da wir hier keinerlei Auskunft geben können.

Typisierungen

Ob eine Auspuffanlage eingetragen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste Faktor aber vorab ist, ob sie die bei dir bereits im Fahrzeugschein eingetragene Lautstärke einhält.
Bis zu einer gemessenen Toleranz von +3dB(A) können wir die Auspuffanlage grundsättzlich eintragen.
Ebenso darf die Mindestbodenfreiheit nicht unterschritten werden durch die Montage der Auspuffanlage.
Die einzelnen Bauteile der Auspuffanlage müssen mit Nummern versehen sein.

ACHTUNG:
Nicht alle Auspuffanlagen, die mit e-Prüfzeichen oder ABE versehen sind, sind gleichzeitig auch wirklich 100% safe. Oftmals sind diese Auspuffanlagen bereits bei Montage so laut, dass durch die entstandene Lärmpegelveränderung ein Kennzeichenentzug durch die Polizei folgen kann.
Darum - Wenn du bei uns zur Eintragung erscheinst, wird auch jede e-geprüfte Auspuffanlage gemessen. Ist diese zu laut, können wir leider das gesamte Fahrzeug nicht abnehmen.

Ja, es ist bei den meisten Felgen möglich, diese bei uns im Haus für österreichische Fahrzeuge eintragen zu lassen.
Natürlich müssen die gesetzlichen Anforderungen (kein Streifen im Radhaus, Radabdeckung gegeben) immer erfüllt werden.
Beispiele für Felgenmarken die bei uns möglich sind:

  • ADVAN
  • AME
  • ENKEI
  • NISMO
  • RAYS
  • WEDS
  • WORK
  • uvm.